Beschwerdeverfahren

Die aktuell gültige Beschwerdeordnung

AB ALARM s.r.o., mit Sitz in Pobřežní 249/46, 186 00 Prag 8, IČ 28814355, DIČ CZ28814355, eingetragen im Handelsregister unter der Marke C 195267, geführt beim Stadtgericht in Prag (im Folgenden auch „ Verkäufer ").

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Beschwerdeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „ NOZ “ genannt) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „NOZ“ genannt) vorbereitet (im Folgenden „ Gesetz “) und gilt für Verbrauchsgüter (im Folgenden „ Waren “ genannt), für die während der Gewährleistungsfrist die Rechte des Käufers aus Mängelhaftung (im Folgenden „ Reklamationen “ genannt) gelten.
  2. Das Beschwerdeverfahren ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss des Kaufvertrages erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Reklamationsordnung einverstanden und bestätigt, dass er diese ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen hat.
  3. Ein Kunde des Online-Shops PARTIZANOBCHOD.CZ ist entweder ein Käufer-Verbraucher im Sinne von § 2 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. zum Schutz des Verbrauchers (im Folgenden „ Käufer-Verbraucher “ genannt) oder des Käufer-Unternehmers, der beim Abschluss und der Erfüllung des Vertrages im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit handelt (im Folgenden „ Käufer-Unternehmer “ genannt) ). Käufer-Verbraucher und Käufer-Unternehmer werden zusammen als „ Käufer“ bezeichnet.
  4. Bei Abschluss und Erfüllung des Kaufvertrages handelt der Verkäufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit. Der Verkäufer ist ein Unternehmer, der dem Käufer direkt oder über andere Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen liefert.

II. Verantwortung des Verkäufers

  1. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere antwortet der Verkäufer, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer:
  • Die Sache weist die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften auf, und in Ermangelung einer Vereinbarung solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und auf der Grundlage der durchgeführten Werbung erwartet hat von ihnen,
  • die Sache für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den die Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird,
  • die Beschaffenheit oder Ausführung der Sache dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell entspricht, wenn die Beschaffenheit oder Ausführung nach dem beauftragten Muster oder Modell bestimmt wurde,
  • ist die Sache in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht und,
  • die Angelegenheit den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Den Waren ist ein Steuerbeleg beigefügt, und bei einigen Produkten liegt ein Garantiezertifikat bei. Wenn der Ware keine Garantiekarte beigefügt ist, wird für die Geltendmachung eines Anspruchs ein Steuerbeleg verwendet.

III. Rechte aus der Haftung für Mängel an Waren

  1. Offensichtliche Schäden an der Ware oder ihrer Verpackung während der Lieferung sind unverzüglich mit dem Spediteur zu klären und Unstimmigkeiten im Lieferprotokoll (Frachtbrief) zu vermerken. Der Käufer ist nicht verpflichtet, diese Waren vom Spediteur anzunehmen und muss den Verkäufer unverzüglich über jeden festgestellten Schaden informieren. Am Tag der Annahme hat der Käufer die Unversehrtheit der Ware und die Vollständigkeit ihres Zubehörs ordnungsgemäß zu überprüfen.
  2. Im Falle einer persönlichen Abholung durch den Käufer ist der Zeitpunkt der Warenübernahme der Zeitpunkt, an dem die Gefahr einer Beschädigung der Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Unterlässt der Käufer die Prüfung der Ware bei Erhalt, kann er wegen der bei dieser Prüfung erkennbaren Mängel nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Mängel (z. B. fehlendes Zubehör) nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufwiesSicherheit vor Schäden an der Ware. Eine spätere Reklamation der Unvollständigkeit der Ware oder einer äußerlichen Beschädigung der Ware entbindet den Käufer nicht von dem Recht, die Sache zu reklamieren. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass dies nicht im Widerspruch zum Kaufvertrag steht.
  3. Der Käufer-Verbraucher kann die Ware persönlich von 7:00 bis 15:00 Uhr reklamieren oder die reklamierte Ware per Spedition an die Adresse AB ALARM s.r.o., Jana Kubelíka 1091/23, 43401 Most senden.
  4. Für den Fall, dass der Käufer-Verbraucher von seinem Recht Gebrauch macht, die Beseitigung von Mängeln durch Reparatur zu verlangen, wird im Garantieschein für Garantiereparaturen der Ware ein vom Verkäufer abweichender Unternehmer mit Sitz oder Ort benannt Befindet sich der Geschäftssitz am selben Ort wie beim Verkäufer oder an einem näher zum Käufer gelegenen Ort, kann der Käufer das Recht auf Garantiereparatur bei dem im Garantieschein aufgeführten Unternehmer geltend machen und so die Bearbeitung seines Anspruchs beschleunigen.
  5. Das Recht auf Reparatur des Produkts kann auch in der zuständigen autorisierten Servicestelle ausgeübt werden. Der Käufer kann die Ware persönlich oder durch einen Transportdienst liefern. Die Liste der autorisierten Dienstleistungen finden Sie in der Garantiekarte oder der Verkäufer stellt sie dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung.
  6. Für den Fall, dass der Käufer die Ware per Transportdienst an den Verkäufer oder das Servicecenter sendet, sollte er in seinem eigenen Interesse die reklamierte Ware in geeignetes und ausreichend schützendes Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, so dass dies nicht der Fall ist beim Transport beschädigt. Bei zerbrechlichen Waren sollte er die Sendung mit den entsprechenden Symbolen kennzeichnen. Die Sendung sollte die reklamierte Ware (einschließlich komplettem Zubehör) enthalten. Wir empfehlen, eine Kopie des Verkaufsdokuments, eine detaillierte Beschreibung des reklamierten Mangels und die korrekten Kontaktdaten des Käufers beizufügen. Bei weißen Großgeräten (Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler etc.) ist es bequemer, mit der Servicestelle einen direkten Besuch eines Servicetechnikers beim Käufer zu vereinbaren.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, nachweislich nachzuweisen, dass die Ware im Online-Shop von AB ALARM s.r.o. gekauft wurde. Optimal ist der Original-Kaufbeleg der Ware oder eine ordnungsgemäß ausgefüllte Garantiekarte.
  8. Ansprüche aus der Mängelhaftung der Ware bestehen insbesondere nicht in den Fällen, in denen der Mangel oder Schaden entstanden ist:
  • mechanische Beschädigung der Ware
  • nachweislich unbefugter Eingriff in das Gerät, Naturkatastrophe, mechanischer Schaden oder wenn die Plomben entfernt oder beschädigt wurden, wenn die Ware mit Plomben ausgestattet ist,
  • durch elektrische Überspannung (sichtbare verbrannte Bauteile oder Leiterplatten) mit Ausnahme normaler Abweichungen,
  • nachweislich unsachgemäßer Gebrauch,
  • Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung oder den Anweisungen auf der Verpackung oder in der Garantiekarte,
  • Nutzung entgegen allgemein bekannter Nutzungsregeln,
  • nachweislich durch Verwendung unter Bedingungen, die nicht der Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen der Umgebung entsprechen, die direkt vom Hersteller bestimmt werden oder sich eindeutig aus der Art der Sache ergeben,
  • nachweislich unsachgemäße Installation und Bedienung,
  • wenn die eingereichte Garantiekarte offensichtliche Anzeichen von Datenänderungen aufweist oder wenn das Produkt eine andere Seriennummer als die auf der Garantiekarte angegebene hat.

Die Mängelhaftung des Verkäufers besteht nicht bei Abnutzung, die durch normale Nutzung verursacht wird, bei zu einem niedrigeren Preis verkaufter Ware für einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, bei gebrauchter Ware für einen dem Grad der Nutzung bzw. Abnutzung entsprechenden Mangel und Risse, die die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte. Defekt durch unsachgemäße Montage Eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder eine sonstige unsachgemäße Inbetriebnahme gilt dann als Mangel, wenn diese Montage bzw. Inbetriebnahme im Kaufvertrag vereinbart und durch den Verkäufer oder eine andere von ihm beauftragte Person durchgeführt wurde.

  1. LCD-Monitore und Fernseher müssen den Bestimmungen der ISO 13406-2 entsprechen. Ein LCD-Fernseher oder -Monitor mit einer höheren als der maximal zulässigen Anzahl fehlerhafter Pixel oder Cluster gilt als fehlerhafte Ware mit der Möglichkeit, das Recht aufgrund einer Verletzung des Kaufvertrags geltend zu machen oder auszuüben. Die Norm ISO 13406-2 unterteilt Monitore in vier Qualitätsklassen.

Klasse

Typ 1 – Weißpunkt (dauerhaft leuchtendes Pixel)

Typ 2 – Schwarzpunkt (dauerhaft unbeleuchtetes Pixel)

Typ 3 – farbiger Punkt (permanent kein/beleuchtetes Subpixel, was zu einem Punkt mit einer anderen Farbe als gewünscht führt)

Cluster (Quadrat 5x5 Pixel) Typ 1

Cluster (5 x 5 Pixel im Quadrat) Typ 2

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  1. Handelt es sich bei dem Verpackungsinhalt oder dem Kaufgegenstand um Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Akkus, Druckkopf, Projektorlampe), beträgt die übliche Lebensdauer bei normalem Gebrauch 6 Monate, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer muss jedoch berücksichtigen, dass die Garantie nicht den durch normalen Gebrauch verursachten Verschleiß der Ware oder ihrer Teile abdeckt und daher nicht mit der Lebensdauer verwechselt werden kann.
  2. Für Geschenke, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrages für andere bezahlte Waren unentgeltlich zur Verfügung stellt, besteht keine Garantie oder Haftung für Mängel, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, die geschenkte Ware im Originalzustand an den Verkäufer zurückzugeben.
  3. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer im gesetzlich vorgesehenen Umfang eine schriftliche Bestätigung über seine Verpflichtungen aus mangelhafter Leistung (Gewährleistungsbescheinigung) zu übermitteln. Die Garantiekarte muss den Namen oder Firmennamen, die ID-Nummer und den Sitz des Verkäufers enthalten. Sofern es die Art der Sache zulässt, reicht es aus, dem Käufer anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg für die Ware auszustellen, der die Daten als Garantieschein enthält. Sofern eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, legt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Gewährleistungsverlängerung im Gewährleistungsschein fest.

IV. Garantiezeit

  1. Sofern für einzelne Waren keine längere Frist angegeben ist, kann der Käufer das Recht aus einem Mangel, der bei Verbrauchsgütern auftritt, wie folgt geltend machen: a) bei Neuware innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt; b) für unverpackte Ware innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt; c) bei generalüberholter Ware gemäß § 2168 BGB innerhalb von einundzwanzig Monaten nach Erhalt; und d) für gebrauchte Sachen gemäß § 2168 BGB für die Dauer von zwölf Monaten ab übernehmen. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war. Sofern für einzelne Waren nichts anderes angegeben ist, gewährt der Verkäufer dem Käufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine Beschaffenheitsgarantie für die Dauer von vierundzwanzig Monaten ab Erhalt der neuen und unverpackten Ware, für die Dauer von einundzwanzig Monaten ab Erhalt für generalüberholte Ware und zwölf Monate für gebrauchte Ware.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware durch den Käufer. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der die Ware repariert wurde. Im Falle eines Austauschs der Ware im Rahmen der Garantiereparatur läuft die ursprüngliche Garantiezeit weiter.
  3. Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Tag der Inbetriebnahme der Kaufsache zu laufen, wenn der Käufer die Inbetriebnahme spätestens drei Wochen nach der Übernahme angeordnet hat die Sache ordnungsgemäß und rechtzeitig die zur Erbringung der Leistung erforderliche Mitwirkung erbracht hat. Das Datum der Inbetriebnahme der Ware ist in der Bescheinigung über die Inbetriebnahme der Ware angegeben, die der Käufer erhält. Der Beginn der Gewährleistungsfrist verschiebt sich daher nur, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Nichteinhaltung einer dieser Voraussetzungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag des Erhalts der Sache.

V. Rechte aus Mängeln der Ware

  1. Wenn die Sache nicht die im Artikel über die Haftung des Verkäufers aufgeführten Eigenschaften aufweist, kann der Käufer-Verbraucher auch die Lieferung einer neuen Ware ohne Mängel verlangen, sofern dies aufgrund der Art des Mangels nicht unzumutbar ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer-Verbraucher nur den Ersatz dieses Teils verlangen, ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung behoben werden kann, handelt es sich um eine nicht wesentliche Vertragsverletzung und in einem solchen Fall steht dem Käufer-Verbraucher stets das ausschließliche Recht auf Freistellung zu Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache.
  2. Der Käufer-Verbraucher hat das Recht, auch im Falle eines behebbaren Mangels eine neue Ware zu liefern oder einen Teil auszutauschen, wenn er die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. In einem solchen Fall hat der Käufer-Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Als erneutes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt, dass derselbe Mangel während der Gewährleistungsfrist bereits mindestens zweimal beseitigt wurde und erneut auftritt. Wenn die Ware vor Geltendmachung der Reklamation mindestens dreimal wegen verschiedener behebbarer Mängel repariert wurde, wird davon ausgegangen, dass sie eine größere Anzahl von Mängeln aufweist.
  3. Wenn der Käufer-Verbraucher nicht vom Vertrag zurücktritt oder das Recht auf Lieferung eines neuen Produkts ohne Mängel, auf Ersatz eines Teils davon oder auf Reparatur nicht ausübt, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer-Verbraucher hat das Recht auf einen angemessenen Rabatt, auch wenn der Verkäufer keine neue Ware ohne Mängel liefern, seine Teile nicht ersetzen oder die Ware nicht reparieren kann, sowie für den Fall, dass der Verkäufer die Situation nicht innerhalb angemessener Frist behebt oder für den Fall, dass die Abhilfe für den Käufer - Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen würde.
  4. Der Käufer hat keinen Anspruch auf mangelhafte Leistung, wenn der Verkäufer den Käufer vor der Übernahme der Ware darüber informiert hat, dass die Ware einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
  5. Der Käufer-Verbraucher ist in allen in der NOZ und dem Gesetz genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer wirksam, wenn ihm die Rücktrittserklärung des Käufers/Verbrauchers ausgehändigt oder zugestellt wird, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §2001 ff. BGB vorliegen. NOZ Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgelöst und die Vertragsparteien sind einander gegenüber verpflichtetny, alles zurückzugeben, was sie auf dieser Grundlage bereitgestellt haben.
  6. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, die gesamte Ware einschließlich sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurückzusenden.
  7. Wenn die Ware, die als gebraucht verkauft wurde oder aufgrund ihrer geringeren Qualität zum Zeitpunkt des Verkaufs mit einem Preisnachlass verkauft wurde, einen Mangel aufweist, hat der Käufer-Verbraucher das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass anstelle des Rechts auf Umtausch der Ware.

VI. Reklamationsbearbeitung

  1. Der Käufer-Verbraucher muss die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich und spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation bearbeiten lassen, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer-Verbraucher einigen sich auf eine längere Frist. Die Frist zur Bearbeitung der Reklamation beginnt am Tag nach der Geltendmachung der Reklamation gemäß § 605 NOZ. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer-Verbraucher die gleichen Rechte zu, als ob es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handeln würde. Die Frist von 30 Tagen ist für den Käufer-Unternehmer unverbindlich.
  2. Der Käufer-Verbraucher kann sich über das Ergebnis der Reklamation selbst an der Adresse der Verkaufsstelle, bei der er die Reklamation eingereicht hat, oder an deren Kundentelefonnummer erkundigen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bzw. dem autorisierten Dienstleister jegliche Unterstützung zu leisten, um das Vorliegen des reklamierten Mangels zu überprüfen und ihn zu beseitigen (einschließlich Prüfung oder Demontage des Produkts). Bei einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware sauber und entsprechend den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen einschließlich aller Bestandteile und Zubehörteile zu übergeben.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die vollständige Ware dem Reklamationsverfahren zu übergeben. Wir empfehlen außerdem, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) beizufügen. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht vollständig liefert und deren Vollständigkeit für die Feststellung des Vorliegens des reklamierten Mangels und/oder für dessen Beseitigung erforderlich ist, beginnt die Frist zur Bearbeitung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.
  5. Bei der Übernahme der Waren für das Reklamationsverfahren haftet der Verkäufer nicht für die Daten und Informationen des Käufers, die auf Festplatten, Speichern oder anderen Informationsträgern gespeichert sind, die Teil der zur Reklamation angenommenen Waren sind, noch für den Verlust dieser Daten und Informationen .
  6. Im Falle einer Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung – ein Reklamationsprotokoll, das als Dokument zur Erledigung der Reklamation dient. Bei der Erstellung des Reklamationsprotokolls ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Daten anzugeben, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch Unterzeichnung des Reklamationsprotokolls bestätigt. Das Beschwerdeprotokoll enthält Informationen darüber, wann die Beschwerde eingereicht wurde, was sie enthält und welche Art der Bearbeitung der Beschwerde vom Käufer-Verbraucher gewünscht wird. Wenn der Käufer-Verbraucher das Produkt per Transportdienst zur Reklamation geschickt hat, erhält er das Reklamationsprotokoll per E-Mail.
  7. Bei jedem Besuch eines Servicetechnikers beim Käufer (z. B. bei der Reparatur von Küchengroßgeräten) ist ein Protokoll über die festgestellten Mängel und die Art der Beseitigung zu erstellen. Ohne ein solches Protokoll wird der Besuch des Servicetechnikers nicht berücksichtigt.
  8. Der Käufer-Verbraucher hat das Recht auf Erstattung der absichtlich entstandenen Kosten für die Reklamation, wobei davon auszugehen ist, dass diese Kosten so niedrig wie möglich sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um das Porto für den Versand der reklamierten Waren. Der Käufer-Verbraucher muss die Erstattung dieser Kosten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung verlangen.

VII. Weigerung, eine Beschwerde anzunehmen

  1. Verkäufer je ist berechtigt, die Annahme der Ware aus Reklamationsgründen zu verweigern, wenn die Ware oder deren Bestandteile verunreinigt sind.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamation der Ware auch dann abzulehnen, wenn die Übergabe der Ware nicht unter Einhaltung der Hygienevorschriften und allgemeiner Hygienegrundsätze erfolgt.
  3. Aus Gründen der Sicherheit beim Transport der Waren und bei anderen Handhabungen ist der Verkäufer berechtigt, die Reklamation der Waren auch dann abzulehnen, wenn das Motoröl und das Benzin nicht aus ihnen entfernt wurden.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Ware wegen Reklamation zu verweigern, wenn die Ware per Nachnahme versandt wird.

VIII. Abholung der Ware aus der Garantiereparatur

  1. Nach Bearbeitung der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer per SMS, E-Mail oder Telefon. Sofern die Ware per Spedition versandt wurde, erfolgt der Versand nach erfolgter Bearbeitung an die Adresse des Käufers.
  2. Der Verkäufer wird dem Käufer eine schriftliche Bestätigung ausstellen oder zusenden, in der das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, die Bestätigung der Reparatur und die Dauer der Reklamation oder die Begründung für die Ablehnung der Reklamation angegeben sind.
  3. Für den Fall, dass die reklamierte Ware nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Garantiereparaturzeit von der Garantiereparatur abgeholt wird, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 50 CZK für jeden Tag zu zahlen Verzögerung bei der Abholung der Ware.
  4. Bei der Lieferung der Ware nach Erledigung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, das Dokument vorzulegen, das er bei Erhalt der Ware für die Reklamation erhalten hat, oder sie müssen ihre Identität nachweisen.

Diese Beschwerderegeln treten am 15. März 2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Änderungen des Beschwerdeverfahrens vorbehalten.